Das Volk entscheidet über die Erbschaftssteuer

Über die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer wird das Volk befinden. Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» (Erbschaftssteuerreform) ist formell zustande gekommen, wie die Bundeskanzlei am 14. März mitteilte.

 

Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei ergab, dass von insgesamt 111‘146 eingereichten Unterschriften 110‘205 gültig sind. Die Initianten hatten die Unterschriften im Februar eingereicht. Sie verlangen, dass Erbschaften und grössere Geschenke mit einem Satz von 20 Prozent besteuert werden. Dabei würde ein Freibetrag von 2 Millionen Franken gelten. Hinter der Initiative stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die christliche Organisation ChristNet.

 

Zwei Drittel der Einnahmen würden an die AHV gehen, voraussichtlich zwei Milliarden Franken pro Jahr. Das dritte Drittel ist für die Kantone vorgesehen, die auf ihre eigenen Erbschafts- und Schenkungssteuern verzichten müssten. Heute gilt in fast jedem Kanton ein anderes System für die Besteuerung von Erbschaften.

 

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